Wir bieten für Ihr Kind/Jugendlichen in der Praxis alle wichtigen Leistungen der allgemeinen Kinderheilkunde an. Die meisten dieser Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Bestimmte Leistungen (siehe unten) sind jedoch nicht im Angebot aller gesetzlichen Krankenkassen. Manche werden von einzelnen Kassen übernommen. Andere sind zwar wichtig, werden aber dennoch nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt (z.B. die NO-Messung zur Diagnostik eines Asthma bronchiale).
Vorsorgen bis zum 5. Lebensjahr: U2 bis U9
Vorsorgen bis zum 17. Lebensjahr: U10 bis J2 (diese Vorsorgen werden von den meisten Krankenkassen übernommen.
Impfungen: Wir führen alle gesetzlich empfohlen Impfungen durch (bei Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen).
Reise-Impfungen: Wir führen alle notwendigen Reise-Impfungen (außer Gelbfieber-Impfung) durch. Diese Impfungen werden meist nur von Privatkassen übernommen.
Weitere wichtige Vorsorgeleistungen: Siehe unten
Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen zur Gesundheit und Entwicklung Ihres Kindes/Jugendlichen. Insbesondere bei schweren Erkrankungen, chronischen Krankheiten und Beschwerden, psychischen und psychosomatischen Erkrankungen sind ausführliche Gespräche ein wichtiger Bestandteil der Therapie!
Besonders wichtig sind Gespräche und Beratungen bei:
Spezielle Beratungsangebote (keine Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen). Diese Beratungleistungen führen wir auch für Erwachsene durch:
Haben Sie, ihr Kind/Jugendlicher gesundheitliche Probleme? Sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne.
Wir führen in der Praxis folgende Untersuchungen durch (Selbstzahlerleistungen/individuelle Gesundheitsleistungen sind entsprechend gekennzeichnet):
Diese wichtigen Vorsorgeleistungen werden trotz des großen medizinischen Nutzens nicht von allen bzw. nur von einzelnen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Alle Privatkassen bezahlen diese Leistungen.
Nierenscreening: Vorsorgliche Ultraschall-Untersuchung der Nieren und Harnwege zwischen dem 2. und 7. Lebensmonat, um angeborene Nierenprobleme zu erkennen und schwere Nierenschäden zu verhindern. Diese Leistung wird nur von der AOK Bayern, den LKKs in Bayern und von Privatkassen übernommen.
Amblyopiescreening: Vorsorgliche Untersuchung der Augen mittels Infrarot-Messung. Diese Messung sollte erstmals im 6. bis 7. Lebensmonat und danach einmal jährlich durchgeführt werden. Sehfehler können so frühzeitig erkannt werden. Dadurch ist es möglich, die einseitige extreme Sehschwäche bis Blindheit, die durch bestimmte Sehfehler (wenn diese unerkannt bleiben) verursacht wird, zu verhindern (durch spezielle Brille oder Abkleben eines Auges). Die LKKs in Bayern bezahlen diese Leistung jährlich, die AOK Bayern insgesamt viermal, andere Kassen ein- bis zweimal, und manche gesetzliche Kassen garnicht (z.B. IKK). Sie sollten diese Messung in jedem Fall regelmäßig durchführen lassen!